Wohnangebot In unserer Übergangswohneinrichtung bieten wir in insgesamt zehn Zimmern Erwachsenen, aus der Haft entlassenen Frauen und Männern, eine Wohnmöglichkeit im Rahmen eines Nutzungsvertrages für bis zu sechs Monate. Unsere Bewohner/innen sind Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII und bereit zur Zusammenarbeit im Sinne unserer Konzeption.
Die Bewohner/innen erhalten Unterstützung durch sozialpädagogische Beratung und lebenspraktische Hilfestellung.
Beratungs- und Betreuungsangebot
Ein großer Teil unserer sozialpädagogischen Arbeit besteht aus Einzelgesprächen, die die aktuelle Lebenssituation der Bewohner/innen und entsprechende Hilfestellungen beinhalten. Unser Beratungs- und Betreuungsangebot umfasst Hilfen und Unterstützung
- in persönlichen Angelegenheiten
- bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage
- bei der Vermittlung von Alltagsfertigkeiten
- bei der Wohnraumbeschaffung
- bei der Arbeitssuche
- bei der Freizeitgestaltung
- bei z.B. Suchterkrankung durch Vermittlung zu und Zusammenarbeit mit anderen Hilfeeinrichtungen
- bei der Entwicklung einer Zukunftsperspektive
Kostenträger
Mit der Hansestadt Lübeck besteht eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII.
Die Miete wird bei Erwerbstätigkeit oder bei Bezug von Arbeitslosengeld I von den Bewohner/innen selbst getragen bzw. bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe von der ARGE oder vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen.
Personal
Unser Team besteht aus zwei Sozialpädagoginnen, einem Hausverwalter und einem Zivildienstleistenden.
Bewerbung
Sollten Sie Interesse an einem Wohnplatz haben, senden Sie uns Ihre Bewerbung und Ihren Lebenslauf zu. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren.
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