EIN RÜCKHALT IM EIGENEN ZUHAUSE

 

Nicht nur die Suche nach neuem Wohnraum gestaltet sich für straffällig gewordene Menschen nach einer Haftstrafe schwierig – auch die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben ohne vorgegebene Regeln ist für viele keine leichte Aufgabe. Aus diesem Grund gibt es neben unserer Übergangswohneinrichtung seit dem 1.1.2014 auch die Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum (§ 67 SGB XII). Dabei sind wir erwachsenen, aus der Haft entlassenen Frauen und Männern behilflich, geeignete Wohnungen zu finden, und bieten ihnen dort nach Bedarf beratende Unterstützung und lebenspraktische Hilfestellung mit dem Ziel der früheren Verselbständigung:

 

Die von uns betreuten Personen wollen möglichst schnell wieder eigenverantwortlich ihren Alltag meistern und ihren neu gewonnen Freiraum sinnvoll nutzen. Wir unterstützen sie bei ihren Bemühungen, ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage zu sichern, eine Beschäftigung zu finden und persönliche Angelegenheiten zu klären. Mit einem individuellen Hilfeplan können sie Schritt für Schritt eine Zukunftsperspektive entwickeln und sich ein straffreies Leben aufbauen. Für eine optimale Vernetzung aller Hilfsangebote arbeiten wir eng mit Suchtberatungsstellen, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit zusammen. Im Idealfall können wir mit der ambulanten Betreuung auch einen stationären Aufenthalt verkürzen.

Aufnahmebedingungen

Wenn Sie sich für eine Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum interessieren, sind ein gewisses Maß an Selbständigkeit, Ihre Motivation straffrei zu leben und Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit wesentliche Voraussetzungen. Darüber hinaus verpflichten Sie sich zur Einhaltung der mit Ihrem Betreuer getroffenen Termine und Vereinbarungen.

Eine Klärung mit dem zuständigen Kostenträger ist vor der Aufnahme erforderlich. Unsere Mitarbeiter*innen sind dabei gerne behilflich. Selbstverständlich ist eine Ambulante Betreuung auch möglich, wenn Sie bereits selbst geeigneten Wohnraum gefunden haben. Bei Interesse an diesem Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein Gespräch, das auch direkt in der JVA Lübeck stattfinden kann.

FLYER Ambulante Betreuung

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Kontakt

Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe

Geschäftsstelle:
Kleine Kiesau 8
23552 Lübeck
Tel 0451-799190
Fax 0451-7991915

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben an
info@resohilfe-luebeck.de

Schuldnerberatung und TOA:
Kapitelstr. 5
23552 Lübeck
Tel 0451-7098960 (SB)
Tel 0451-70989620 (TOA)
Fax 0451-7991915

Knappe Kasse – Clever Haushalten:
Aegidienstr. 77
23552 Lübeck
Tel 0451-70726310/-11
Fax 0451-70726312

Internet: www.resohilfe-luebeck.de

Geschäftsführung
Heike Wiehle
Tel 0451-7991911
heike.wiehle@resohilfe-luebeck.de

Geschäftsführender Vorstand

1. Vorsitzende
Brigitte Kreuder-Sonnen

2. Vorsitzende
Astrid Küther

Schatzmeister
Jens Möller

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