Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt eine Alternative und Ergänzung zum
herkömmlichen Strafverfahren dar, in dem die Beteiligten die Möglichkeit
haben, die Tat aufzuarbeiten. Hier steht das Opfer mit seinen Bedürfnissen
im Mittelpunkt und die Täter werden darin unterstützt, Einsicht in
eigenes Fehlverhalten zu entwickeln und Verantwortung für die Tat zu übernehmen.
Deshalb bieten wir seit 1991 einen Täter-Opfer-Ausgleich in unserer Ausgleichs-
und Konfliktschlichtungsstelle an. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges
und kostenloses Mediationsverfahren im Rahmen des Strafverfahrens: Täter
und Opfer setzen sich, unterstützt von einem unparteiischen Vermittler, konstruktiv
mit der Tat und deren Folgen auseinander und vereinbaren eine angemessene materielle
oder immaterielle Wiedergutmachung. Für diese Wiedergutmachung gibt es
mehrere konkrete Möglichkeiten: So entschuldigen sich die Täter zum
Beispiel schriftlich oder mündlich, zahlen Geld an gemeinnützige Einrichtungen
oder leisten gemeinnützige Arbeit. Dieses Verfahren bringt Vorteile für
Täter und Opfer:
Die Geschädigten verdeutlichen dem Täter die Folgen seiner Tat, drücken
ihre verletzten Gefühle aus, bauen Ängste ab und äußern
ihre Vorstellungen zur Wiedergutmachung. Außerdem erhalten sie Schadensersatz
oder Schmerzensgeld ohne ein zusätzliches Zivilverfahren. Die Täter
setzen sich mit den Folgen ihrer Tat auseinander, schildern die Hintergründe
für ihr Verhalten, entschuldigen sich, übernehmen Verantwortung für
ihre Tat und tragen aktiv zur Wiedergutmachung bei.
Der reguläre Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs:
- Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht überweisen einen Fall an unsere
Ausgleichsstelle oder die Betroffenen melden sich direkt bei uns.
- Ein Vermittler prüft, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich
ist.
- In getrennt geführten Gesprächen werden Geschädigte und Täter
über den Täter-Opfer- Ausgleich informiert und ihre Bereitschaft
dazu abgefragt.
- Im Beisein eines Vermittlers wird die Tat möglichst in einem gemeinsamen
Gespräch aufgearbeitet und eine Wiedergutmachung vereinbart.
- Die Ausgleichsstelle überprüft die Einhaltung der vertraglich
festgehaltenen Vereinbarungen.
- Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht werden über den Verlauf und
das Ergebnis der Ausgleichsverhandlungen informiert und entscheiden über
eine mögliche Verfahrenseinstellung oder Strafminderung.
Für einen Täter-Opfer-Ausgleich müssen einige Grundvoraussetzungen
erfüllt sein: Es muss ein personifizierbares Opfer und einen hinreichenden
Tatverdacht geben, beide Parteien müssen dazu bereit sein und es darf
sich bei der Tat nicht um ein Bagatelldelikt handeln. Wir leisten unsere Mediationsarbeit
nach den bundesweit anerkannten TOA-Qualitätsstandards. In der Regel
führt dieses Verfahren zu einer hohen Zufriedenheit bei den Betroffenen.
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