Nach einer Haftstrafe eine neue Unterkunft zu finden, stellt eine der größten
Herausforderungen dar. Aus diesem Grund gibt es in unserer Übergangswohneinrichtung
ein betreutes Wohnangebot für straffällig gewordene Menschen (§
67 SGB XII). In zwei Häusern in der Lübecker Altstadt stehen erwachsenen,
aus der Haft entlassenen Frauen und Männern insgesamt zehn möblierte
Einzelzimmer mit gemeinschaftlich genutzten Küchen und Bädern zur
Verfügung. Außerdem gehört ein Zimmer für Hafturlauber
oder Besucher von Inhaftierten dazu. Die Einrichtung bietet den Bewohnern aber
deutlich mehr als ein Dach über dem Kopf – hier bekommen sie von
den Sozialarbeitern, die sich regelmäßig in beiden Häusern aufhalten,
je nach Bedarf beratende Unterstützung und lebenspraktische Hilfestellung
bei folgenden Zielen:
- die wirtschaftliche Lebensgrundlage sichern
- eine Wohnung finden
- eine Beschäftigung finden
- persönliche Angelegenheiten regeln
- den Alltag meistern und Freizeit gestalten
Mit einem persönlichen Hilfeplan sollen sie Schritt für Schritt eine
Zukunftsperspektive entwickeln und sich ein straf- und suchtfreies Leben aufbauen.
Für eine optimale Vernetzung aller Hilfsangebote arbeiten wir eng mit
Suchtberatungsstellen, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit zusammen.
Wenn Sie sich für einen Platz in der Übergangswohneinrichtung interessieren,
sind ein gewisses Maß an Selbständigkeit, Ihre Motivation straffrei
zu leben und Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit wesentliche Voraussetzungen.
Darüber hinaus verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen,
z. B.:
- Verzicht auf Suchtmittel (z. B. Alkohol, Drogen)
- Respektvoller Umgang miteinander
- Verzicht auf Gewaltandrohung oder -ausübung
- Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Verbindliche Teilnahme an den Einzelgesprächen und der Hausversammlung
Als Bewohner der Übergangswohneinrichtung müssen Sie monatlich eine
Nutzungsgebühr entrichten. Wenn Sie erwerbstätig sind oder ALG I beziehen,
zahlen Sie die Nutzungsgebühr selbst. Bei Bezug von ALG II oder Leistungen
gemäß SGB XII wird diese vom Jobcenter bzw. vom Sozialhilfeträger
übernommen. Eine Klärung mit dem zuständigen Kostenträger
ist deshalb vor der Aufnahme zwingend erforderlich! Die Mitarbeiter der Übergangswohneinrichtung
sind dabei gerne behilflich.
Wenn Sie Interesse an einem Wohnplatz haben, senden Sie uns bitte eine Kurzbewerbung
und einen schriftlichen Lebenslauf zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung,
um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch in der Übergangswohneinrichtung
zu vereinbaren. Das Gespräch kann auch direkt in der JVA Lübeck
stattfinden. FLYER