EIN RECHT AUF UNTERSTÜTZUNG
Inhaftierte haben Erwartungen an ihr bevorstehendes Leben in Freiheit und sind durch die Haft einen streng geregelten Tagesablauf gewöhnt. Die ersten sechs Monate nach der Haftentlassung sind entscheidend für die Resozialisierung: In dieser Zeit sind sie gefordert, ihre Zeit wieder eigenverantwortlich einzuteilen, unter Umständen finanzielle und soziale Probleme zu lösen und vor allem eine Beschäftigung und eine Wohnung zu finden. Aus diesem Grund ist eine gute Entlassungsvorbereitung durch die Integrationsbegleitung ein wesentlicher Teil der Straffälligenhilfe. Sie beginnt schon frühzeitig in der JVA und kann im Anschluss an die Entlassung fortgeführt werden. Die Integrationsbegleitung umfasst Hilfestellungen ganz unterschiedlicher Art:
- bei der Beschaffung von Papieren
- im Umgang mit Behörden oder Vermietern
- bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
- bei der Vermittlung in betreutes Wohnen oder andere Einrichtungen
- bei der Vermittlung zu Beratungsstellen z. B. Suchtberatung
- bei Fragen zum Vollzug
- bei lebenspraktischen Problemen
- bei persönlichen Krisen
Diese umfassende Unterstützung der Integrationsbegleitung koordiniert den Übergang zwischen Haft und Freiheit. Das Ziel der Integrationsbegleitung ist die nachhaltige Motivation der Straffälligen, ihrem Leben eine neue Richtung zu geben. Sie spielt damit eine wichtige Rolle bei der Rückfallvorbeugung. Wir bemühen uns, den Ratsuchenden dabei ein lückenloses Netzwerk zu bieten, und arbeiten daher eng mit allen maßgeblichen Hilfseinrichtungen, Beratungsstellen und Ämtern zusammen.
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