EIN SCHRITT AUFEINANDER ZU

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt eine Alternative und Ergänzung zum herkömmlichen Strafverfahren dar, in dem die Beteiligten die Möglichkeit haben, die Tat aufzuarbeiten. Hier steht das Opfer mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt und die Täter werden darin unterstützt, Einsicht in eigenes Fehlverhalten zu entwickeln und Verantwortung für die Tat zu übernehmen. Deshalb bieten wir seit 1991 einen Täter-Opfer-Ausgleich in unserer Ausgleichs- und Konfliktschlichtungsstelle an. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges und kostenloses Mediationsverfahren im Rahmen des Strafverfahrens: Täter und Opfer setzen sich, unterstützt von einem unparteiischen Vermittler, konstruktiv mit der Tat und deren Folgen auseinander und vereinbaren eine angemessene materielle oder immaterielle Wiedergutmachung. Für diese Wiedergutmachung gibt es mehrere konkrete Möglichkeiten: So entschuldigen sich die Täter zum Beispiel schriftlich oder mündlich, zahlen Geld an gemeinnützige Einrichtungen oder leisten gemeinnützige Arbeit. Dieses Verfahren bringt Vorteile für Täter und Opfer:

Die Geschädigten verdeutlichen dem Täter die Folgen seiner Tat, drücken ihre verletzten Gefühle aus, bauen Ängste ab und äußern ihre Vorstellungen zur Wiedergutmachung. Außerdem erhalten sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld ohne ein zusätzliches Zivilverfahren. Die Täter setzen sich mit den Folgen ihrer Tat auseinander, schildern die Hintergründe für ihr Verhalten, entschuldigen sich, übernehmen Verantwortung für ihre Tat und tragen aktiv zur Wiedergutmachung bei.

Der reguläre Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs:

  • Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht überweisen einen Fall an unsere Ausgleichsstelle oder die Betroffenen melden sich direkt bei uns.
  • Unser Mediator in Strafsachen prüft, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich ist.
  • In getrennt geführten Gesprächen werden Geschädigte und Täter über den Täter-Opfer- Ausgleich informiert und ihre Bereitschaft dazu abgefragt.
  • Im Beisein des Vermittlers wird die Tat möglichst in einem gemeinsamen Gespräch aufgearbeitet und eine Wiedergutmachung vereinbart.
  • Die TOA-Stelle überprüft die Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen.
  • Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht werden über den Verlauf und das Ergebnis der Ausgleichsverhandlungen informiert und entscheiden über eine mögliche Verfahrenseinstellung oder Strafminderung.

Für einen Täter-Opfer-Ausgleich müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine personifizierbare Partei und einen hinreichenden Tatverdacht geben, beide Parteien müssen dazu bereit sein und es darf sich bei der Tat nicht um ein Bagatelldelikt handeln. Wir leisten unsere Mediationsarbeit nach den bundesweit anerkannten TOA-Qualitätsstandards und nach den Standards aus dem geltenden ResOG SH. In der Regel führt dieses Verfahren zu einer hohen Zufriedenheit bei den Betroffenen.

Marc Clasen
Mediator in Strafsachen / Täter-Opfer-Ausgleich für die Staatsanwaltschaft Lübeck
Zuständig für das Erwachsenenstrafrecht im Stadtgebiet Lübeck des Landgerichtsbezirks Lübeck

 

toa@resohilfe-luebeck.de

 

FLYER Täter-Opfer-Ausgleich

 

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