“Es gibt kein besseres Mittel, das Gute in den Menschen zu wecken, als sie so zu behandeln, als wären sie schon gut.
Gustav Radbruch (1878-1949), Rechtswissenschaftler
Ganz nach dem Motto des Zitats setzt sich unser eingetragener gemeinnütziger Verein seit 180 Jahren dafür ein, straffällig gewordene Menschen durch verschiedene Maßnahmen beim Wiedereinstieg in das gesellschaftliche Leben zu unterstützen. Ergänzend bieten wir außerdem Hilfen für Opfer von Straftaten sowie eine Schuldnerberatung, die allen Bürgern offensteht, an. Auf diesen Seiten finden Sie vielfältige Informationen zu unserem umfangreichen Hilfsangebot. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren einzelnen Projekten – entweder telefonisch oder vor Ort in unserer Geschäftsstelle.
Das Beste für Straffällige ist es, im Anschluss an eine Haftstrafe nahtlos wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dieses Ziel wird häufig durch hohe Verschuldung, Langzeitarbeitslosigkeit, soziale Isolation, ungesicherte Wohnverhältnisse und Suchtprobleme erschwert. Eine solidarische Unterstützung von außen vor und nach der Haftentlassung kann Straffälligen die Resozialisierung deutlich erleichtern: Hier sind präventive Maßnahmen gefragt, die den Betroffenen helfen und damit langfristig den sozialen Frieden sichern und Kosten sparen. Dafür gibt es unseren Verein, die Rechtsfürsorge e.V.
–Resohilfe–.
Wir nehmen Aufgaben im Rahmen der sozialen Strafrechtspflege wahr und führen vielfältige Beratungsangebote in der Straffälligen- und Opferhilfe durch. Bereits 1841 als Tochterverein der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit Lübeck gegründet, besteht die Resohilfe seit 1954 in ihrer heutigen Form und bietet als eingetragener gemeinnütziger Verein nicht nur Hilfen für Straffällige, sondern auch für Opfer von Straftaten und für überschuldete Menschen an. Wir arbeiten eng mit den Strafvollzugsorganen, Gerichten, der Bewährungshilfe und anderen Behörden sowie den freien Wohlfahrtsverbänden zusammen.
Die Geschäfte des Vereins führen der ehrenamtliche geschäftsführende Vorstand und eine hauptamtliche Geschäftsführerin.

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