EINE BASIS FÜR DEN NEUSTART
Nach einer Haftstrafe eine neue Unterkunft zu finden, stellt eine der größten Herausforderungen dar. Aus diesem Grund gibt es in unserer Übergangswohneinrichtung ein betreutes Wohnangebot für straffällig gewordene Menschen (§ 67 SGB XII). In drei Häusern, verteilt über das Lübecker Stadtgebiet stehen erwachsenen, aus der Haft entlassenen Frauen und Männern insgesamt 12 möblierte Einzelzimmer mit gemeinschaftlich genutzten Küchen und Bädern zur Verfügung. Außerdem gehört ein Zimmer für Hafturlauber*innen oder Besucher*innen von Inhaftierten dazu. Die Einrichtung bietet den Bewohner*innen aber deutlich mehr als ein Dach über dem Kopf – hier bekommen sie von den Sozialarbeiter*innen, die sich regelmäßig in den drei Häusern aufhalten, je nach Bedarf beratende Unterstützung und lebenspraktische Hilfestellung bei folgenden Zielen:
- die wirtschaftliche Lebensgrundlage sichern
- eine Wohnung finden
- eine Beschäftigung finden
- persönliche Angelegenheiten regeln
- den Alltag meistern und Freizeit gestalten
Mit einem persönlichen Hilfeplan sollen sie Schritt für Schritt eine Zukunftsperspektive entwickeln und sich ein straf- und suchtfreies Leben aufbauen. Für eine optimale Vernetzung aller Hilfsangebote arbeiten wir eng mit Suchtberatungsstellen, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit zusammen.
Wenn Sie sich für einen Platz in der Übergangswohneinrichtung interessieren, sind ein gewisses Maß an Selbständigkeit, Ihre Motivation straffrei zu leben und Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit wesentliche Voraussetzungen. Darüber hinaus verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen, z. B.:
- Verzicht auf Suchtmittel (z. B. Alkohol, Drogen)
- Respektvoller Umgang miteinander
- Verzicht auf Gewaltandrohung oder -ausübung
- Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Verbindliche Teilnahme an den Einzelgesprächen
Als Bewohner*in der Übergangswohneinrichtung müssen Sie monatlich eine Nutzungsgebühr entrichten. Wenn Sie erwerbstätig sind oder ALG I beziehen, zahlen Sie die Nutzungsgebühr selbst. Bei Bezug von ALG II oder Leistungen gemäß SGB XII wird diese vom Jobcenter bzw. vom Sozialhilfeträger übernommen. Eine Klärung mit dem zuständigen Kostenträger ist deshalb VOR der Aufnahme zwingend erforderlich! Die Mitarbeiter*innen der Übergangswohneinrichtung sind dabei gerne behilflich.
Wenn Sie Interesse an einem Wohnplatz haben, senden Sie uns bitte eine Kurzbewerbung und einen schriftlichen Lebenslauf zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch in der Übergangswohneinrichtung zu vereinbaren. Das Gespräch kann auch direkt in der JVA Lübeck stattfinden.
FLYER Übergangswohneinrichtung
Beitrag in “Zeitschrift für Soziale Strafrechtspflege”/ Ausgabe Dezember 2021
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