TÄTER-OPFER-AUSGLEICH - EIN SCHRITT AUFEINANDER ZU
Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt eine Alternative und Ergänzung zum herkömmlichen Strafverfahren dar, in dem die Beteiligten die Möglichkeit haben, die Tat aufzuarbeiten. Hier steht die verletzte Partei mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt und die Tatverantwortlichen werden darin unterstützt, Einsicht in eigenes Fehlverhalten zu entwickeln und Verantwortung für die Tat und möglichen Tatfolgen zu übernehmen.
Deshalb bieten wir seit 1991 einen Täter-Opfer-Ausgleich in unserer Ausgleichs- und Konfliktschlichtungsstelle an, die in der Durchführung als Mediation in Strafsachen bezeichnet wird.
Dabei handelt es sich um ein freiwilliges und kostenloses Mediationsverfahren auf gesetzlicher Grundlage im Rahmen des Strafverfahrens:
Die Konfliktbeteiligten setzen sich, unterstützt von einem unparteiischen Vermittler, konstruktiv mit der Tat und deren Folgen auseinander und vereinbaren eine immaterielle oder angemessene materielle Wiedergutmachung.
Für diese Wiedergutmachung gibt es mehrere konkrete Möglichkeiten. So entschuldigen sich die Tatverantwortlichen zum Beispiel schriftlich oder mündlich, zahlen Geld an die Verletzten oder alternativ an gemeinnützige Einrichtungen oder leisten gemeinnützige Arbeit.
Dieses Verfahren bringt Vorteile für beteiligte Konfliktparteien:
Die Geschädigten verdeutlichen gegenüber der anderen Partei die Folgen ihrer Tat, drücken ihre verletzten Gefühle aus, bauen Ängste ab und äußern ihre Vorstellungen zur Wiedergutmachung. Außerdem können sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld ohne ein zusätzliches Zivilverfahren erhalten.
Die Tatverantwortlichen setzen sich mit den Folgen ihres Handelns auseinander, schildern die Hintergründe für ihr Verhalten, entschuldigen sich, übernehmen Verantwortung für ihre Tat und tragen aktiv zur Wiedergutmachung bei.
Der reguläre Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs:
Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht überweisen einen Fall an unsere Ausgleichsstelle oder die Betroffenen einer Straftat melden sich direkt bei uns.
Unser Mediator in Strafsachen Herr Clasen prüft, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich ist.
In getrennt geführten Gesprächen werden die Konfliktbeteiligten über den Täter-Opfer- Ausgleich informiert und ihre Bereitschaft dazu abgefragt.
Im Beisein des Vermittlers wird die Tat möglichst in einem gemeinsamen Gespräch aufgearbeitet und eine Wiedergutmachung vereinbart.
Die TOA-Stelle überprüft die Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen.
Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht werden über den Verlauf und das Ergebnis der Ausgleichsverhandlungen informiert und entscheiden über eine mögliche Verfahrenseinstellung oder Strafminderung.
Für einen Täter-Opfer-Ausgleich müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Es muss eine personifizierbare Partei und einen hinreichenden Tatverdacht geben, die Parteien müssen dazu bereit sein und es darf sich bei der Tat nicht um ein Bagatelldelikt handeln.
Wir leisten unsere Mediationsarbeit nach den bundesweit anerkannten TOA-Qualitätsstandards, nach den Standards des geltenden ResOG SH und nach den Förderrichtlinien des Landesjustizministeriums.
In der Regel führt dieses Verfahren zu einer hohen Zufriedenheit bei den Betroffenen.
Der Rechtsfürsorge e.V. Lübeck führt den TOA für die Staatsanwaltschaft Lübeck in der Hauptsache im
Erwachsenenstrafrecht im Stadtgebiet Lübeck und der JVA Lübeck des Landgerichtsbezirks Lübeck durch.